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   FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05   

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https://dejure.org/2009,43448
FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05 (https://dejure.org/2009,43448)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2009 - 6 K 1365/05 (https://dejure.org/2009,43448)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2009 - 6 K 1365/05 (https://dejure.org/2009,43448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung des Grundstückswertes zu schenkungssteuerlichen Zwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG; Schenkung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden, nicht vom Miteigentumsanteil betroffenen Gebäudeteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG - Schenkung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden, nicht vom Miteigentumsanteil betroffenen Gebäudeteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.07.2004 - II R 22/02

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Bedarfsbewertung - Übermaßverbot

    Auszug aus FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05
    § 148 Abs. 2 BewG verweist nicht nur für die Bewertung der Gebäude auf fremdem Grund und Boden auf Abs. 1 der Vorschrift, sondern auch für die Bewertung der mit solchen Gebäuden bebauten Grundstücke (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 1519 ).

    Gemäß Satz 2 der Vorschrift sind die Gebäude auf fremdem Grund und Boden selbst mit dem nach § 146 oder § 147 BewG ermittelten Wert des Grundstücks abzüglich des nach Satz 1 ermittelten Werts des unbebauten Grundstücks anzusetzen (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 1519 ).

    Die Höhe des Nutzungsentgelts muss jedoch nicht in jedem Falle an der marktüblichen Bodenrendite ausgerichtet sein, sondern kann - etwa aufgrund des besonderen Interesses eines Beteiligten oder aus gesellschaftsrechtlichen, verwandtschaftlichen oder sozialen Gründen - auf anderen Erwägungen beruhen (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 1519 ).

    In solchen Fällen sind §§ 145 bis 147 BewG entsprechend anzuwenden (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 1519 ).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 9 ; BFH, BStBl. II 1998, 97).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05
    Zudem steht C ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch auf die getätigten Investitionen zu, weshalb wirtschaftliches Eigentum anzunehmen ist (vgl. BFH, BFH/NV 2008, 1442 ; BFH, BFH/NV 2004, 474 ).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 9 ; BFH, BStBl. II 1998, 97).
  • BFH, 23.05.2008 - IX B 38/08

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05
    Zudem steht C ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch auf die getätigten Investitionen zu, weshalb wirtschaftliches Eigentum anzunehmen ist (vgl. BFH, BFH/NV 2008, 1442 ; BFH, BFH/NV 2004, 474 ).
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